Ihr Spezialist für Automaten- und CNC-Drehteile



Verkaufs -und Lieferbedingungen

1. Unsere Angebote gelten nur gegen umgehende Zusage.

2. Sämtliche Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Maßgebend für die Ausführung ist
allein unsere Auftragsbestätigung

3. Telefonische, mündliche oder durch unsere Vertreter getroffene Vereinbarungen werden erst durch
unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

4. Wir behalten uns für jeden Auftrag oder Abruf die Vereinbarung der Lieferzeit vor. Die von uns
angegebenen Lieferfristen sind als annähernd zu betrachten und gelten als erfüllt, wenn die Ware
innerhalb derselben zum Verkauf gelangt. Ereignisse höherer Gewalt, gleich welcher Art, entbinden uns
von unseren Lieferverpflichtungen. Auftragsänderungen, Sistierungen und sonstige Unterlassungen des
Käufers berechtigen uns, die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu berechnen, die Lieferfristen zu
verlängern, oder je nach unserer Wahl, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5. Reklamationen könne nur innerhalb 10 Tagen, nach Eingang der Sendung beim Empfänger
berücksichtigt werden. Bei berechtigter Mängelrüge kann der Käufer Nachbesserung verlangen. Bei
Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Käufer wandeln oder mindern. Schadensersatzansprüche für
mittelbare Schäden sind ausgeschlossen. Vertragsstrafen werden nicht anerkannt.

6. Die Lieferung erfolgt unfrei, ausschließlich Verpackung. Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn
die Lieferung das Lieferlager verlässt oder dem Käufer zur Verfügung gestellt wird.

7. Preisänderungen bedingt durch Verteuerung der Material- bzw. Herstellungskosten behalten wir uns
vor.

8. Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder 30 Tage netto
zahlbar. Erfolgt die Zahlung mit diskontfähigen Kundenwechsel, gehen Diskont- und sonstige
Wechselspesen ab Rechnungsverfalltag zu Lasten des Käufers. Bei Überschreitung des Zahlungszieles
werden- vorbehaltlich sonstiger Rechte- Verzugszinsen in Höhe der Jeweils von den Banken für
laufende Kredite uns berechnete Zinsen und Spesen in Rechnung gestellt, darüber hinaus können wir
von unseren Lieferverpflichtungen zurücktreten. Die Rückhaltung von Zahlungen sowie
Aufrechnungen irgendwelcher Gegenleistung mit Ausnahme von unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen, seitens des Käufers sind nicht zulässig.

9. Bis zum vollständigen Kontoausgleich, wobei Wechselzahlungen mit der Einlösung erst als Erfüllung
angesehen werden, bleiben die gelieferten Waren, aus allen von uns gemachten Lieferungen, unser
Eigentum. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass für uns daraus
Verpflichtungen entstehen. Wird die gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder
vermischt, so tritt der Käufer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Lieferungsvertrages seine
Herausgabe, Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen
Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für den Lieferer. Der Käufer darf die
unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern.
Sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden
Forderungen tritt er im voraus an uns zu unserer Sicherung ab. Der Käufer ist ermächtigt, die
abgetretenen Forderungen einzuziehen. Sind unsere Forderung fällig, so hat der Käufer eingezogene
Beträge gesondert aufzubewahren und sofort an uns abzuführen. Der Käufer hat und Zugriffe Dritter
auf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sofort
mitzuteilen. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Käufer.

10. Über das Vertragsverhältnis entscheidet ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtstand für beide Vertragspartner ist Rottweil a. N., der Erfüllungsort ist Dietingen.

11 .Anders lautende Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.